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V
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Verbraucherinsolvenzverfahren
Vergleich
Verheiratete Schuldner
Verjährung
Verjährungseinrede
Verzug
Verzugsschaden
Verzugszinsen
Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungserinnerung
Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsklausel
Vollstreckungstitel
Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)
Verzugszinsen
Verzugszinsen sind beim Schuldnerverzug fällig. Geldschulden sind während des Verzugs für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9.6.1998 zu verzinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund auch höhere Zinsen verlangen (z.B. wenn der Gläubiger einen höheren Zinsschaden hat, weil er aufgrund des Schuldnerverzugs bei der Bank einen Kredit mit entsprechend hohen Zinsen aufnehmen musste). Der aktuelle Basiszinssatz kann über
basiszinssatz.de
abgefragt werden.