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Verbraucherinsolvenzverfahren
Vergleich
Verheiratete Schuldner
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Verzug
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Vollstreckungsbescheid
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Verheiratete Schuldner
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird bei verheirateten Schuldnern zu Gunsten des Gläubigers vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehepartner befindlichen Gegenstände dem Schuldner gehüren. Sofern der Ehepartner nachweisen kann, dass er und nicht der Schuldner Eigentümer der Gegenstände ist, kann er vom Gläubiger die Herausgabe der Sachen verlangen. Gibt dieser die Sachen nicht heraus, kann der Ehepartner diese im Wege der Drittwiderspruchsklage herausverlangen.
Es empfiehlt sich daher, von vornherein mit beiden Ehepartnern das Vertragsverhältnis zu begründen um so später beide Ehepartner als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen zu können.