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Einträge 1 bis 14 von 14
V
:
Verbraucherinsolvenzverfahren
Vergleich
Verheiratete Schuldner
Verjährung
Verjährungseinrede
Verzug
Verzugsschaden
Verzugszinsen
Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungserinnerung
Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsklausel
Vollstreckungstitel
Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)
Verzugsschaden
Der Schuldner hat dem Gläubiger den durch Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 280 BGB).
Somit sind die, dem Gläubiger durch Beauftragung des Inkassounternehmens entstehenden Inkassokosten als Verzugsschaden zu ersetzen.
Der Gläubiger ist jedoch nach § 254 Abs. 2 BGB gehalten, den entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht).