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V
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Verbraucherinsolvenzverfahren
Vergleich
Verheiratete Schuldner
Verjährung
Verjährungseinrede
Verzug
Verzugsschaden
Verzugszinsen
Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungserinnerung
Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsklausel
Vollstreckungstitel
Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)
Vergleich
Der Vergleich ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.
Ein vor Gericht geschlossener Vergleich (Prozessvergleich) ist gleichzeitig ein Vollstreckungstitel mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.