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Vollstreckungserinnerung
Die Vollstreckungserinnerung ist ein Rechtsbehelf in der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 ZPO. Durch die Vollstreckungserinnerung wird eine Entscheidung oder Maßnahme in der Zwangsvollstreckung durch das Gericht überprüft. Sie ist vor allem dann zulüssig, wenn die Zwangsvollstreckung an sich oder deren Form unzulässig ist bzw. eine drittschätzende Norm verletzt wurde
Erinnerungen sind vor allem möglich gegen das Verhalten des Gerichtsvollziehers sowie gegen Entscheidungen des Rechtspflegers, des Urkundsbeamten und der Geschäftsstelle.