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Einträge 1 bis 8 von 8

S:
SCHUFA
Schuldanerkenntnis
Schuldner
Schuldverhältnis
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sicherungsabtretung
Sicherungsübereignung
Streitiges Verfahren
 
Sicherungsübereignung
Bei der Sicherungsübereignung übereignet der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Kreditgeber (Sicherungsnehmer) bewegliche Vermögensgegenstände zur Sicherung eines Kredits, wobei die Sache nicht übergeben wird. Der Schuldner (Sicherungsgeber) bleibt also unmittelbarer Besitzer der Sache und kann diese weiterhin nutzen. Der Gläubiger (Kreditgeber) kann sich aus dem Eigentum an der Sache befriedigen, wenn der Schuldner (Sicherungsgeber) die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt.
 



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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"