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Einträge 1 bis 8 von 8

S:
SCHUFA
Schuldanerkenntnis
Schuldner
Schuldverhältnis
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sicherungsabtretung
Sicherungsübereignung
Streitiges Verfahren
 
Schuldanerkenntnis
Ein Schuldanerkenntnis im Rechtssinne ist eine in rechtlichem Zusammenhang abgegebene Erklärung, mit der das Bestehen einer Schuld anerkannt wird.

Das deklaratorische Schuldanerkenntnis bestätigt eine bereits bestehende Schuld.

Das konstitutive Schuldanerkenntnis soll unabhängig von einem bisherigen Schuldverhältnis eine neue selbständige Schuld begränden.

Durch eine optionale notarielle Beurkundung des Schuldanerkenntnisses unterwirft sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung. Somit hat dies dieselbe Wirkung wie ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid.

Das Schuldanerkenntnis hat sowohl für den Gläubiger als auch den Schuldner Vorteile, da die finanziellen Aufwendungen für ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis geringer sind als die für einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren.
 



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