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Einträge 1 bis 8 von 8
S
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SCHUFA
Schuldanerkenntnis
Schuldner
Schuldverhältnis
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sicherungsabtretung
Sicherungsübereignung
Streitiges Verfahren
Sicherungsabtretung
Bei der Sicherungsabtretung tritt der Schuldner eine eigene Forderung gegen Dritte an seinen Gläubiger ab, um die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner abzusichern.
Gegenstand der Sicherungsabtretung sind zur Abtretung geeignete Forderungen und Rechte.