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Einträge 1 bis 8 von 8
S
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SCHUFA
Schuldanerkenntnis
Schuldner
Schuldverhältnis
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sicherungsabtretung
Sicherungsübereignung
Streitiges Verfahren
SCHUFA
SCHUFA ist die Abkürzung für Schutz für allgemeine Kreditsicherer.
Die SCHUFA gibt ihren Vertragspartnern die Möglichkeit, sich über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu informieren, um sich so vor Verlusten zu schätzen. Vertragspartner der SCHUFA sind in erster Linie Geldinstitute, Kreditkartengesellschaften, aber auch kreditgewährende Unternehmen wie z.B. Versandhandelsunternehmen und Kaufhäuser.
Durch die Vertragspartner werden bestimmte Daten aus der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden (z.B. bei einem Kredit Daten über Betrag und Laufzeit des Kredits ("Positivmerkmale") oder nicht vertragsgemäß abgewickelte Verträge ("Negativmerkmale")) an die SCHUFA übermittelt. Des Weiteren bezieht die SCHUFA Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen, die bei den Amtsgerichten geführt werden.