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Einträge 1 bis 7 von 7
G
:
Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtskosten
Gerichtsstand
Gerichtsvollzieher
Geschäftsfähigkeit
Gläubiger
Grundschuld
Gerichtliches Mahnverfahren
Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das dem Gläubiger von Geldforderungen ermöglicht, auf relativ schnelle und kostengünstige Art einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) zu erwirken.
Der Gläubiger stellt bei dem zuständigen Gericht seines Wohnsitzes einen förmlichen Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und entrichtet dabei Gerichtskosten. Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner durch das Gericht zugestellt und der Gläubiger erhält darüber eine Benachrichtigung.
Erhebt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch, dann kann der Gläubiger nach einer Frist von zwei Wochen beim Gericht den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Hat der Schuldner innerhalb der vorgegebenen Fristen weder Widerspruch noch Einspruch erhoben, liegt dem Gläubiger ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vor, aus diesem heraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.