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Einträge 1 bis 7 von 7
G
:
Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtskosten
Gerichtsstand
Gerichtsvollzieher
Geschäftsfähigkeit
Gläubiger
Grundschuld
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet.
Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, ist das Gericht zust?ndig, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Schuldners liegt.
Bei juristischen Personen ist der Firmensitz entscheidend.
Der Mahnbescheid ist gemäß § 689 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung) bei dem für den Wohn- bzw. Firmensitz des Antragstellers (Gläubigers) zust?ndigen Gericht zu beantragen.