Lexikon

Unser Lexikon

Suche

0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


Fulltext Search: Only Search Title



Einträge 1 bis 3 von 3

E:
Eidesstattliche Versicherung
Eigentumsvorbehalt
Erinnerung
 
Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt ist das Recht des Verkäufers einer beweglichen Sache, sich das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Das Eigentum an der Sache wird also erst dann an den Käufer übertragen, sobald dieser den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Der Käufer hat bis zur vollständigen Bezahlung ein Anwartschaftsrecht an der unter Eigentumsvorbehalt gekauften Sache.
 



  • 1
  • 1
1

 

1

"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"