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Einträge 1 bis 3 von 3

E:
Eidesstattliche Versicherung
Eigentumsvorbehalt
Erinnerung
 
Erinnerung
Die Erinnerung ist ein Rechtsbehelf. Er führt dazu, dass eine Entscheidung oder Maßnahme im selben Rechtszug durch dasselbe Gericht überprüft wird.

Erinnerungen sind insbesondere möglich bei Entscheidungen des Rechtspflegers, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sowie gegen das Verhalten des Gerichtsvollziehers.
 



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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"