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Einträge 1 bis 3 von 3
D
:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Drittschuldner
Durchgriffshaftung
Drittschuldner
Der Drittschuldner ist eine dritte Person, gegen den der Schuldner Ansprüche hat.
Bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen werden diese angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die dritte Person (Drittschuldner) gepfändet.
Häufig in Anspruch genommene Drittschuldner sind Arbeitgeber (Pfändung von Arbeitseinkommen), Kreditinstitute (Kontopfändung) oder auch Versicherungen (Pfändung von Lebensversicherungen).