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P
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Pfandrecht
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb)
Pfändungsfreigrenze
Pfändungsschutz
Pfandrecht
Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes dingliches Recht, welches den Inhaber (Pfandgläubiger) zur Verwertung des Pfandes berechtigt.
Durch dieses Verwertungsrecht erhält der Pfändgläubiger gegenüber den nicht gesicherten Gläubigern eine bevorzugte Stellung in der Zwangsvollstreckung und in der Insolvenz.