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M:
Mahnbescheid
Mahnung
Monitoring
 
Mahnbescheid
Der Mahnbescheid wird auf Antrag des Gläubigers im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens vom Gericht erlassen. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner Widerspruch erheben.

Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids. Die Einlegung des Widerspruchs ist aber auch noch nach zwei Wochen möglich, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist.
 



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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"