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Einträge 1 bis 3 von 3
I
:
Immobiliarzwangsvollstreckung
Inkassogebühren
Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren
Unter Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden.
Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit (den Bankrott), drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Gläubiger des insolventen Schuldners zu befriedigen. Bei letzterem wird das noch vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös möglichst gleichmäßig an die Gläubiger verteilt (Liquidation). Die Gläubiger erhalten dabei die so genannte Insolvenzquote.
Das Insolvenzverfahren wird vor dem Amtsgericht als Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners eröffnet.