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Einträge 1 bis 3 von 3

I:
Immobiliarzwangsvollstreckung
Inkassogebühren
Insolvenzverfahren
 
Insolvenzverfahren
Unter Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden.

Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit (den Bankrott), drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Gläubiger des insolventen Schuldners zu befriedigen. Bei letzterem wird das noch vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös möglichst gleichmäßig an die Gläubiger verteilt (Liquidation). Die Gläubiger erhalten dabei die so genannte Insolvenzquote.

Das Insolvenzverfahren wird vor dem Amtsgericht als Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners eröffnet.
 



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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

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