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Basiszinssatz
 
Basiszinssatz
Der Basiszinssatz dient der Berechnung des Zinsschadens beim Verzug.

Gem. § 288 Abs. 1 BGB wird eine Geldschuld mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, (§ 288 Abs. 2 BGB).automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren werden die Anträge ausschließlich am PC bearbeitet. Die Antragsstellung erfolgt entweder in Papierform auf speziellen, scannfähigen Vordrucken, auf elektronischen Datenträgern wie Disketten, Magnetbändern oder –kassetten oder auch Online unter www.online-mahnantrag.de. Bei Gericht werden die Anträge einer elektronischen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit bei Gericht erheblich. Auf Datenträgern eingereichte Anträge können noch am Tag des Eingangs bearbeitet werden.
 



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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"