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Z:
Zwangssicherungshypothek
Zwangsversteigerung
Zwangsverwaltung von Grundstücken
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung in Forderungen
 
Zwangsvollstreckung in Forderungen
Bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen werden die angeblichen Forderungen und Rechte des Schuldners gegen einen Dritten (Drittschuldner) gepfändet. Dies erfolgt durch Antrag auf Pfändung- und Überweisungsbeschluss, der an das zuständige Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) am Wohnsitz des Schuldners gerichtet wird. Nach Prüfung durch das Gericht erlässt dieses bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser wird anschließend vom Gerichtsvollzieher an den Drittschuldner und Schuldner zugestellt. Erst mit Zustellung an den Drittschuldner wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirksam.

Dem Drittschuldner wird die Zahlung an den Schuldner (Zahlungsverbot), und dem Schuldner (Verfügungsverbot) die Verfügung über die Forderung untersagt.

Pfändbar sind unter anderem Arbeitseinkommen, Rentenansprüche, Konten, Lebensversicherung, Mieteinnahmen, Steuererstattungsansprüche und Taschengeldansprüche.
 



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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"