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Zwangssicherungshypothek
Zwangsversteigerung
Zwangsverwaltung von Grundstücken
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung in Forderungen
Zwangsverwaltung von Grundstücken
Die Zwangsverwaltung ist, neben der Zwangssicherungshypothek und der Zwangsversteigerung, eine Form der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen (Immobilien).
Bei der Zwangsverwaltung wird der Gläubiger aus den laufenden Einnahmen des Objekts (Miete, Pacht) nach Abzug der Bewirtschaftungskosten befriedigt.
Die Zwangsverwaltung erfolgt auf Antrag des Gläubigers. Das Gericht erlässt nach Prüfung einen entsprechenden Zwangsverwaltungsbeschluss und bestellt einen Zwangsverwalter. Der Zwangsverwalter hat die Aufgabe das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten, zu nutzen, und die erzielten Nutzungen in Geld umzusetzen und das Geld dem Gläubiger zur Verfügung zu stellen.