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Zwangssicherungshypothek
Zwangsversteigerung
Zwangsverwaltung von Grundstücken
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung in Forderungen
Zwangssicherungshypothek
Die Zwangssicherungshypothek ist, neben der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung, eine Form der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen (Immobilien).
Die Sicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Die Eintragung ist auf dem vollstreckbaren Titel zu vermerken. Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. Das Grundstück haftet auch für die dem Schuldner zur Last fallenden Kosten der Eintragung. Zur Befriedigung aus dem Grundstück durch Zwangsversteigerung genügt der vollstreckbare Titel, auf dem die Eintragung vermerkt ist.