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R
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Rechtsfähigkeit
Rechtshängigkeit
Rechtskraft
Rechtspfleger
Rechtspfleger
Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, die als Organ der Rechtspflege die durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahrnehmen.
Der Aufgabenbereich umfasst unter anderen Tätigkeiten im Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Insolvenzverfahren. Der Schwerpunkt der rechtspflegerischen Tätigkeit liegt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Der Rechtspfleger trifft alle Maßnahmen, die zur Erledigung der ihm übertragenen Geschäfte erforderlich sind. Er ist bei seinen Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen.