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Rechtsfähigkeit
Rechtshängigkeit
Rechtskraft
Rechtspfleger
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit besitzen natürliche Personen und juristische Personen. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
Die Rechtsfähigkeit ist von der Geschäftsfühigkeit zu unterscheiden.