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Juristische Person
 
Juristische Person
Eine Juristische Person besitzt eigene Rechtsfähigkeit. Sie ist ein von ihren Mitgliedern verschiedenes Rechtssubjekt. Als solches ist sie Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden.

Juristische Personen sind beispielsweise Vereine, Gemeinden, Stiftungen und Kapitalgesellschaften wie die AG oder die GmbH.
 



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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"