Eine Juristische Person besitzt eigene Rechtsfähigkeit. Sie ist ein von ihren Mitgliedern verschiedenes Rechtssubjekt. Als solches ist sie Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden.
Juristische Personen sind beispielsweise Vereine, Gemeinden, Stiftungen und Kapitalgesellschaften wie die AG oder die GmbH. |