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Einträge 1 bis 6 von 6

A:
Abstraktionsprinzip
Abtretung
Anfechtung
Anspruch
Aufrechnung
Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AGMV)
 
Anfechtung
Die Anfechtung von Rechtsgeschäften oder Willenserklärungen ist nur bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes möglich. Mögliche Anfechtungsgründe sind zum Beispiel Irrtümer, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung. Ein Anfechtungsrecht wird wirksam ausgeübt, wenn der Anfechtungsberechtigte einen Anfechtungsgrund hat und innerhalb der Anfechtungsfrist eine Anfechtungserklärung abgibt.
 



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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"