Lexikon

Unser Lexikon

Suche

0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


Fulltext Search: Only Search Title



Einträge 1 bis 6 von 6

A:
Abstraktionsprinzip
Abtretung
Anfechtung
Anspruch
Aufrechnung
Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AGMV)
 
Abtretung
Abtretung oder Zession ist nach der Legaldefinition des § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von dem Übertragenden Gläubiger ("Zedent") auf einen empfangenden Gläubiger ("Zessionar"), der dann neuer Gläubiger wird. Die Abtretung erfolgt durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar.
 



  • 1
  • 1
1

 

1

"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"