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Einträge 1 bis 6 von 6
A
:
Abstraktionsprinzip
Abtretung
Anfechtung
Anspruch
Aufrechnung
Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AGMV)
Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das dingliche Erfüllungsgeschäft (z.B. die Übereignung einer Sache und die Übereignung des Geldes) auch wirksam ist, wenn das Verpflichtungsgeschäft (z.B. der Kaufvertrag) unwirksam ist, weil beide voneinander in ihrem rechtlichen Bestand unabhängig sind.