Informationen

Weitere Informationen für Sie

Hier finden Sie Informationen zum Inkasso sowie ein Inkasso-Lexikon, das Ihnen die Fachbegriffen des Forderungsmanagements erläutert.
Dazu erhalten Sie Erklärungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei LexFort.
In unseren Empfehlungen zeigen wir Ihnen, wie Sie Forderungsausfällen vorbeugen können.
Weiterhin finden hier auch die Schuldner unserer Kunden hilfreiche Unterstützung, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Informationen zum Inkasso

Zur Inkassodienstleistung

Zur Inkassodienstleistung

Die Inkassodienstleistung ist eine als eigenständiges Geschäft betriebene Rechtsdienstleistung. Ziel der Inkassodienstleistung ist die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen.

Diese Tätigkeit ist gem. § 10 Abs. 1 RDG (Rechtdienstleistungsgesetz) erlaubnispflichtig.
Die Erteilung der Erlaubnis ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, unter anderem an theoretische und praktische Sachkunde im Bereich des Inkassowesens.

Der Einzug von Forderungen kann auf Grundlage unterschiedlicher Modelle erfolgen:

1. Inkassovollmacht – die Forderungseinziehung erfolgt im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Das Inkassounternehmen wird beauftragt, die Forderung gegen den Schuldner bis zur restlosen Bezahlung der Forderung einzuziehen.
2. Einziehungsermächtigung – die Forderungseinziehung erfolgt im eigenen Namen und auf fremde Rechnung.
3. Inkassozession – ist die Abtretung der Forderung gem. §§ 398 ff. BGB zum Zwecke der Einziehung.
4. Vollabtretung – ist die uneingeschränkte Abtretung an das Inkassounternehmen.


Die Höhe der Vergütung kann zwischen Vertragspartnern frei vereinbart werden. Inkassounternehmen sind im Gegensatz zu den Rechtsanwälten an keine Vergütungsordnung gebunden. Dennoch können und dürfen sich die Inkassounternehmen an der für Rechtsanwälte geltenden Vergütungsordnung orientieren. Der Schuldner ist im Rahmen des Verzugs zur Erstattung der durch Beauftragung des Inkassounternehmens entstandenen Kosten verpflichtet.

 

Inkasso-Lexikon

Inkasso-Lexikon

Unser Inkassolexikon soll Ihnen einige Begrifflichkeiten erklären, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit stehen.
Zum Inkasso-Lexikon gelangen Sie hier

Informationen zum Datenschutz

Datenschutz & Datensicherheit

Datenschutz & Datensicherheit

Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten genießt bei uns höchste Priorität. Denn Datenschutz und Datensicherheit dienen dem Schutz Ihrer Persönlichkeit.

LexFort und ihr Vertragspartner sind wechselseitig verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erlangten Informationen etc. pp. streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Beendigung des jeweils erteilten Inkassoauftrages.

Die nachfolgende Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen ersten Einblick, welche Arten von Daten zu welchen Zwecken erhoben werden und in welchem Umfang diese Daten verarbeitet und genutzt werden.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten

Personenbezogene Daten und auch Firmendaten werden nur insoweit erhoben, als diese für die Vertragsabwicklung notwendig sind. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben.

Weitergabe personenbezogener Daten

Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Eine darüber hinausgehende Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre Zustimmung nicht.

Auskunftsrecht
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

Ansprechpartner für Datenschutz

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Jakob Krovoza, Hindenburgstr. 26, 30175 Hannover,
Tel.: 0511/898549-0, Fax: 0511/898549-20, Mail: hannover(at)adiuro.de.

Datensicherheit
Wir sichern unsere Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen.

Informationen für Gläubiger

Unsere Empfehlungen

Unsere Empfehlungen

Beugen Sie Forderungsausfällen vor.
Um das Risiko eines Forderungsausfalls von Anfang an zu minimieren, wollen wir Sie nachfolgend darüber informieren, wie Sie firmenintern Ihre Forderungen bestmöglich absichern und schnellstmöglich durchsetzen können.

Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung

Im Rahmen der Vertragsgestaltung werden die konkreten Bedingungen des zu schließenden Vertrags ausgehandelt. Zum Zwecke der späteren Beweiserleichterung empfiehlt es sich, Verträge stets schriftlich zu schließen. So können Missverständnisse vermieden bzw. schneller aufgeklärt werden.

 

Die nachfolgenden Angaben sollte ein Vertrag enthalten:

* Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien und Vertretungsberechtigten
* Genaue Bezeichnung des Vertragsgegenstandes/ der zu erbringenden Leistung (bei Leistung in Leistungsabschnitten sind Vereinbarungen über die Abnahme der Teilleistung und ggf. auch Teilzahlungen mit aufzunehmen.)
* Evtl. vereinbarter Eigentumsvorbehalt
* Evtl. vereinbarte Sicherungsübereignung/ Sicherungsabtretung
* Genaue Angaben zum Liefer- / Abnahmetermin
* Höhe des Kaufpreises/ der Vergütung
* Angaben zu den Zahlungsmodalitäten (Zahlungstermin, Teilzahlungen, Vorschusszahlungen, Skonto, Verzinsung im Falle des Verzugs.)

Sollen die Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen geregelt werden, so können die Vertragsbedingungen auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert werden und diese dann in den Vertrag einbezogen werden.

Die AGB werden allerdings nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dessen Verwender die andere Vertragspartei ausdrücklich darauf hinweist und ihr in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschafft, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Siehe hierzu auch §§ 305 ff. BGB.

Wir stehen in engem Kontakt zu Vertragsanwälten, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Verträge behilflich sind. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Vertragsanbahnung mit dem zukünftigen Vertragspartner

Vertragsanbahnung mit dem zukünftigen Vertragspartner

Hier werden die Weichen für den später auszuhandelnden Vertrag gestellt. Überlegen Sie sich, wie ein eventuell zu schließender Vertrag ausgestaltet werden soll und welche Vertragsbedingungen gestellt werden.

Informieren Sie sich auf jeden Fall über Ihren Vertragspartner:
Wie lautet die genaue Firmenbezeichnung?
Wer ist Vertretungsberechtigter?

 

Eine weitere wichtige Informationsquelle zur Liquidität Ihres Kunden ist Ihre firmeninterne Buchhaltung:
Hält sich der Kunde an gesetzte Zahlungsziele?
Wie oft müssen Sie mahnen?

 

Überprüfen Sie die Bonität des Kunden:
Bei Kunden die über keine ausreichende Bonität verfügen, besteht für Ihre Forderung ein sehr hohes Ausfallrisiko – Sie sollten hier gut abwägen, ob Sie hier ein Vertragsverhältnis eingehen wollen.


Wir helfen Ihnen gern weiter. Mittels Auskünften führender Anbieter von Wirtschaftsinformationen überprüfen wir die Bonität Ihres Kunden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Der laufende Vertrag

Der laufende Vertrag

Es ist nicht unüblich, dass nach Vertragsschluss noch vertragsabändernde Absprachen getroffen werden. Auch hier gilt: Protokollieren Sie alle Vereinbarungen zum Zwecke der Beweissicherung und lassen sich diese von Ihrem Vertragspartner gegenzeichnen. Am einfachsten geschieht dies mittels einer dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Kopie des Protokolls, das er dann unterschrieben zurückfaxt.

Ihre Leistungen werden erbracht

Ihre Leistungen werden erbracht

Lassen Sie sich die Mangelfreiheit und Rechtzeitigkeit der von Ihnen erbrachten Leistung vom Vertragspartner bestätigen. Somit kann Ihr Vertragspartner die von ihm zu erbringende Leistung (Zahlung der vereinbarten Vergütung) nicht mit der Begründung verweigern, die Leistung wäre nicht rechtzeitig und/oder nicht mangelfrei erbracht worden.

Rechnungslegung

Rechnungslegung

Sobald die von Ihnen vertragsgemäß vereinbarte Leistung erbracht wurde, stellen Sie diese unverzüglich in Rechnung.

Geben Sie in der Rechnung den Inhalt Ihrer Leistung an. Einzelne Rechnungspositionen und Mehrwertsteuer müssen gesondert ausgewiesen sein. Ein weiterer zwingender Bestandteil der Rechnung ist die Umsatzsteuernummer des Finanzamtes.

Geben Sie Ihrem Vertragspartner mit der Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum auf, bis zu dem die Leistung zu erbringen ist. Nur dann gerät Ihr Vertragspartner nach Ablauf des kalendermäßig bestimmten Datums automatisch auch ohne Mahnung in Verzug. (Bitte beachten Sie, dass Sie auf diese Folge gesondert hinweisen müssen, sofern Ihr Vertragspartner ein Verbraucher ist.)
Üblich ist ein Zahlungsziel, das 30 Tage nach Rechnungsdatum liegt. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung des Verzugs.

Durch Einräumung eines Skontos geben Sie Ihrem Geschäftspartner einen Anreiz, Ihre Forderung zeitnah zu bezahlen. Auch durch Beifügung eines Überweisungsträgers oder der Möglichkeit des Bankeinzugs kann ein schneller Ausgleich der Forderung gefördert werden.

So handeln Sie im Falle des Zahlungsverzuges

So handeln Sie im Falle des Zahlungsverzuges

Entsprechend den Regelungen der §§ 286 BGB ist eine Mahnung nicht notwendig, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet oder für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.

Zahlungserinnerungen und Mahnungen sollen den Kunden noch einmal höflich zum Ausgleich der Rechnung motivieren. Die erste Mahnung wird in der Regel auch als Zahlungserinnerung bezeichnet. Der Versand von bis zu drei Mahnungen entspricht den kaufmännischen Gepflogenheiten. Nummerieren Sie Ihre Mahnungen fortlaufend. Geben Sie das Datum, Rechnungsnummer, ggf. Lieferscheinnummer der anzumahnenden Rechnung an. Versehen Sie die Mahnung mit einem konkreten Zahlungsziel.

Denken Sie ggf. auch darüber nach, gegen säumige Kunden ein Lieferstopp auszusprechen bzw. die Leistung nur noch nach Vorkasse zu erbringen.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Forderungen konsequent weiter verfolgen, so zeigen Sie Ihrem Schuldner, dass er Sie nicht an der Nase herumführen kann. Sollte die erste oder gar die zweite Mahnung erfolglos geblieben sein, ist es sinnvoll professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Liquidität Ihres Unternehmens nicht zu gefährden.

Beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern und können sich auf Ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren.

Wir werden gern für Sie tätig – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wir wissen, dass die Rechnungsverfolgung ein sensibler Bereich ist – oft wird befürchtet, durch die Einschaltung eines externen Dienstleisters Kunden zu verschrecken.

Deshalb ist ein seriöser und verantwortungsvoller Umgang mit Ihren Kunden, der sich nach Ihren konkreten Vorstellungen ausrichtet, unser oberstes Ziel.

Die Entscheidungshoheit und Weisungsbefugnis verbleibt während des gesamten Prozesses bei Ihnen. Sie treffen gemeinsam mit uns sämtliche Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise.

Ihr wirtschaftliches Risiko bleibt somit für Sie kalkulierbar.

Insolvenz

Insolvenz

Eine drohende Insolvenz tritt in den meisten Fällen nicht von heute auf morgen ein.

Häufig ergeben sich schon im Vorfeld Schwierigkeiten mit dem Vertragspartner. Anzeichen für drohende Insolvenz sind Häufung von Zahlungsstockungen, verschlechterte Bonitätsauskünfte, Neuanschaffungen sind nicht mehr möglich, veralterte Produktionsanlagen, Sach-/Personalmittel sind zu niedrig ausgelastet, Absatzeinbrüche.

Sollte ein Vertragspartner Insolvenz anmelden, melden Sie Ihre Forderung zum gerichtlichen Insolvenzverfahren an.

Haben Sie hierzu Fragen? Wir sind Ihnen gern behilflich! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Informationen für Schuldner

Unsere Empfehlungen

Unsere Empfehlungen

Wir haben Sie zur Zahlung einer Verbindlichkeit gegenüber Ihrem Gläubiger (unserem Vertragspartner) aufgefordert. Legen Sie nunmehr die Hände nicht „in den Schoß“, sondern setzen sich mit uns oder – wenn der Gläubiger sich die Vereinbarung von Zahlungsvereinbarungen vorbehält – gerne auch direkt mit dem Gläubiger in Verbindung.

Denn das Ignorieren von Zahlungsaufforderungen führt mit Gewissheit nur zu einem höheren Verzugsschaden (Verzugszinsen, Inkassokosten, gerichtliches Mahnverfahren etc.) des Gläubigers, für den Sie letzten Endes gerade stehen müssen. Auch wenn es für Sie als Schuldner oft nicht leicht ist – setzen Sie sich mit Ihrer finanziellen Lage auseinander!

Wir stehen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten zur Verfügung. Gemeinsam finden wir realistische Ziele und unterstützen Sie dabei, realistische Zahlungsvereinbarungen mit Ihrem Gläubiger zu treffen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam mit Ihnen einen Ausweg aus Ihrer finanziellen Notlage finden können.

 

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"Seitdem sich LexFort um unsere offenen Forderungen kümmert, können wir uns wieder ganz auf unser eigentliches Geschäft konzentrieren."

"Unsere Zahlungsausfälle sind deutlich zurückgegegangen, denn LexFort ist deutlich leistungsfähiger als wir es mit unserem eigenen Forderungsmanagement waren. Dank an das ganze LF-Team!"

"LexFort hat uns wertvolle Hinweise gegeben, wie wir Forderungsausfälle bereits im Vorfeld wirkungsvoller verhindern können!"